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                              Tierpark-Ordnung 


Liebe Gäste,

wir freuen uns, Sie als Besucher im Tierpark und Tropen-Aquarium Hagenbeck begrüßen zu dürfen. Um Ihnen und allen
anderen Gästen einen schönen Aufenthalt zu ermöglichen und aus Rücksichtnahme auf unsere Tiere, bitten wir Sie die
nachstehenden Regelungen zu beachten:

1.    Geltungsbereich

Die Tierpark-Ordnung gilt für den Tierpark und das Tropen-Aquarium der Tierpark Hagenbeck Gemeinnützige Gesellschaft mbH.

 

2.    Aufsichtspflicht

        Kinder unter 13 Jahren oder Personen, die nicht die nötige Reife zum alleinigen Besuch des Tierparks oder des
        Tropen-Aquariums besitzen, dürfen diese nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen, unbeschränkt geschäftsfähigen
        Person besuchen.

3.   Öffnungszeiten, Attraktionen und Ausschluss der Entschädigung

3.1. Der Besuch des Tierparks und des Tropen-Aquariums ist nur während der Öffnungszeiten gestattet, die an den Eingängen
       bekannt gegeben werden. Wir behalten uns – auch kurzfristige – Änderungen der Öffnungszeiten und vorübergehende
       Schließungen aus wichtigem Grund vor.
3.2. Das Tropen-Aquarium sowie der Zugang zum Eismeer schließen jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.


4.    Umgang mit unseren Tieren

4.1. Unsere Tiere dürfen an allen Gehegen, an denen das Füttern nicht ausdrücklich verboten ist, mit dem bei uns erhältlichen
       Futter gefüttert werden.
4.2. Das Streicheln unserer Tiere ist nur im Streichelgehege und nur auf eigene Gefahr erlaubt.
4.3. Es ist verboten, unsere Tiere zu necken oder durch lautes Rufen, Klopfen gegen die Scheiben oder Ähnliches zu stören.

5.    Sicherheit

5.1. Anweisungen unserer Mitarbeiter sind in jedem Fall zu befolgen. 

5.2. Es ist verboten, Wege zu verlassen oder Absperrungen (Zäune, Gitter, Wassergräben etc.) zu überwinden, eingehegte Anlagen
       zu betreten oder Einfriedungen zu übersteigen. Ferner ist es verboten, Kinder auf Gehege-Begrenzungen zu setzen.
5.3. Grillen und der Umgang mit offenem Feuer sind nur auf unserem Grillplatz erlaubt, der vorher bei der Zooschule zu reservieren
       ist.
5.4. Sofern uns eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird, dürfen im Tierpark Behindertenbegleithunde mitgeführt werden.
       Im Übrigen ist das Mitführen von Tieren im Tierpark oder Tropen-Aquarium nicht gestattet.
5.5. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist der Zugang zum Tierpark oder Tropen-Aquarium untersagt. Das Mitbringen von
       Alkohol oder Drogen ist verboten. Alkohol darf nur in unseren Gastronomie-Bereichen erworben und getrunken werden.
5.6. Waffen, Wurfgeschosse, Messer (auch Taschenmesser) oder andere gefährliche Gegenstände sind nicht erlaubt und müssen am
       Eingang abgegeben werden. Bei Verdacht, dass gegen dieses Verbot oder gegen Ziffer 5.5. verstoßen wird, behalten wir uns
       Taschen- und Personenkontrollen vor.
5.7. Die Mitnahme von Musikgeräten, Tretautos, Fahrrädern, Rollern, Dreirädern, Schlittschuhen, Skateboards usw. ist ebenso wie das
       Betreten der Eisflächen untersagt. Im Tropen-Aquarium ist das Mitführen von Kinderwagen, Kinderkarren sowie Bollerwagen nicht
       möglich.


6.    Gefahrenhinweise

6.1. Der Tierpark und das Tropen-Aquarium sind in weiten Teilen naturbelassenes Gelände. Auf den Wegen können Wurzeln, verschobene
       Platten, Kot von Tieren oder ähnliche Begebenheiten Hindernisse bereiten. Es besteht Stolpergefahr. Der Kontakt mit frei laufenden
       Tieren und den Pflanzen und Bäumen des Geländes des Tierparks und des Tropen-Aquariums kann zu Verschmutzungen Ihrer Kleidung
       führen. Die Pflanzen im Tierpark und Tropen-Aquarium dürfen nicht angefasst, verzehrt und nicht an unsere Tiere verfüttert werden,
       da einige Pflanzen giftig sind.
6.2. Im Tierpark und im Tropen-Aquarium sind auch Mikro-Organismen (Viren, Bakterien, Pilze usw.) als natürliche Bestandteile unserer
       Umwelt vorhanden. Diese Mikro-Organismen kommen, bedingt durch Ausscheidungen der Tiere, Einstreu, Rindenmulch usw., auch
       in Innenräumen (z. B. Gehegen und Stallungen) vor. Sie können eine allergene, toxische und/oder infektiöse Wirkung haben. Für
       gesunde Personen ist eine Gefährdung durch die Mikro-Organismen eher unwahrscheinlich, eine mögliche Gesundheitsgefährdung
       besteht allerdings für Allergiker, immungeschwächte Personen und Atopiker.

7.   Rücksichtnahme

7.1. In allen geschlossenen Räumen besteht Rauchverbot.

7.2. Bitte entsorgen Sie Ihren Müll nur in den bereitstehenden Abfallbehältern.
7.3. Das Durchsuchen von Abfallbehältern ist verboten.
7.4. Das Urinieren außerhalb der Toiletten-Anlagen ist verboten.
7.5. Der Tierpark und das Tropen-Aquarium dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht für Veranstaltungen (z.B. Kurse
       jeglicher Art, Junggesellenabschiede) genutzt werden.
7.6. Jegliche Werbung (dazu zählt auch das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial), das entgeltliche oder unentgeltliche
       Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen auf dem Gelände des
       Tierparks oder des Tropen-Aquariums sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.

8.   Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

       Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art dürfen nur zu privaten (Souvenir-)Zwecken erfolgen. Jegliche Veröffentlichung oder
       Verbreitung auch auf privaten Homepages, Social-Media-Diensten wie z.B. Instagram, Facebook – bedarf unserer vorherigen schriftlichen
       Genehmigung. Die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Genehmigung ist verboten. Im Tropen-Aquarium und im Eismeer sowie in allen
       Tierhäusern und Stallungen ist das Fotografieren außerdem nur ohne Blitz erlaubt.

9.    Hilfe und Unterstützung

9.1. Bitte melden Sie Verletzungen, Unfälle oder sonstige Notfälle unseren Mitarbeitern, damit wir Ihnen helfen können. Die 1. Hilfe-Station
       befindet sich von März bis Oktober am Spielplatz, von November bis Februar helfen Ihnen die Mitarbeiter im Gäste-Service.
9.2  Bitte melden Sie Schäden (z.B. verschmutze oder beschädigte Kleidung) unverzüglich in unserem Gäste-Service oder bei unseren Portiers,
       weil sonst etwaige Ersatzansprüche nicht geprüft werden können.
9.3. Sollten Sie Personen verloren haben, helfen unsere Mitarbeiter Ihnen gern weiter. Zentrale Sammelpunkte befinden sich ebenfalls am Spielplatz
       (März bis Oktober) und von November bis Februar am Gäste-Service.
9.4  Bitte geben Sie Fundsachen im Gäste-Service ab. Wenn Sie Gegenstände verloren haben, fragen Sie bitte im Gäste-Service nach, ob sie dort
       abgegeben wurden. Nicht abgeholte Fundsachen geben wir an das Fundbüro der Stadt Hamburg weiter.


10.  Haftung

10.1. Wir haften

  • in Fällen von Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,
  • im Rahmen einer eventuell ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
  • in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen,

      jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Darüber hinaus haften wir wegen der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
         erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Insofern ist die Haftung der Höhe nach
         auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.3. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
10.4. Die vorstehenden Regelungen zur Beschränkung der Haftung gelten auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und
        Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.

 

11.   Verstoß gegen die Tierpark-Ordnung

         Wenn Sie gegen unsere Tierpark-Ordnung verstoßen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Sie des Geländes zu verweisen. Eine Erstattung des
         Eintrittsgeldes findet in diesem Fall nicht statt.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.

 

Ihr

Tierpark Hagenbeck

 

 Stand: September 2022